Die CI-Audiotherapie
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wie vor Eintritt der Hörschädigung, vor allem aber auch in der Familie und im Beruf – das ist es, was CI-Träger und CI-Trägerinnen, also Hörgeschädigte mit einem Cochlea-Implantat, von der CI-Audiotherapie erwarten.
Unter Audiotherapie ist die Zusammenfassung aller Übungen zu verstehen, die eine individuelle Förderung des Einzelnen mit dem Ziel einer Wiederherstellung bzw. Kräftigung seiner Kommunikationsfähigkeit zum Inhalt haben.
Zu diesen audiotherapeutischen Übungen gehören beispielsweise:
- die Entwicklung von Hörstrategien (Vorgehensweisen)
- Geräuscherkennung
- Richtungshören
- Phonemunterscheidung
- Wortverstehen in Ruhe
- Satzverstehen mit und ohne Absehen
- Sprachverstehen im Geräusch
- das Erkennen geeigneter technischer Hilfsmittel und ihr korrektes Anwenden die Hilfe bei der inneren Bewältigung der u. U. eingeschränkten Möglichkeiten, verbunden mit einer Stärkung des Selbstbewusstseins
- die Ausgestaltung der Fähigkeiten, mit den verschiedenen Techniken und Strategien umzugehen und die entsprechenden Verfahren wie Absehen, Gebärden usw. anzuwenden
- die mit dem Hörgeschädigten gemeinsam getroffenen Überlegungen zur Teilnahme an evtl. Reha -Maßnahmen, Anforderung finanzieller Hilfen bei Krankenkassen und Integrationsämtern.
So bedeutet für den Hörgeschädigten eine audiotherapeutische Maßnahme nicht nur eine einzelne Übung, sondern eine Gesamtheit von Maßnahmen, die ihn und seine familiäres und berufliches Umfeld beeinflussen. Das Hörtraining ist der zentrale Bestandteil dabei.
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